Bestimmungen | Hotel Kotarz
- Der Gast, der ein Zimmer mietet, muss dem Rezeptionsmitarbeiter beim Check-in ein Lichtbilddokument zum Identitätsnachweis vorlegen. Wird dies verweigert und ist dadurch kein Check-in möglich, muss der Rezeptionist die Schlüsselübergabe verweigern.
- Der Gast trägt Vor- und Nachnamen selbst in die Meldescheinkarte ein und unterschreibt. Auf Wunsch trägt der Rezeptionist die übrigen Meldedaten anhand des Ausweises ein.
- Mit Beginn des Aufenthalts akzeptiert der Gast die Bestimmungen dieser Hausordnung.
- Zimmer werden tageweise vermietet. Die Hotelnacht dauert von 15:00 bis 11:00 Uhr des Folgetages.
- Hat der Gast bei der Anmietung keine Aufenthaltsdauer angegeben, gilt das Zimmer als für eine Nacht gemietet.
- Den Wunsch nach einer Verlängerung über den bei Anreise angegebenen Zeitraum hinaus muss der Gast bis 10:00 Uhr am Abreisetag an der Rezeption melden. Das Hotel berücksichtigt solche Wünsche im Rahmen seiner Möglichkeiten.
- Das Verbleiben im Zimmer oder das Zurücklassen von Gegenständen am Abreisetag nach 11:00 Uhr gilt als Aufenthaltsverlängerung.
- Nicht angemeldete Personen dürfen sich nach vorheriger Meldung an der Rezeption von 7:00 bis 20:00 Uhr im Hotelzimmer aufhalten.
- Der Aufenthalt nicht angemeldeter Personen im Hotelzimmer nach 20:00 Uhr gilt als Zustimmung des mietenden Gastes zu deren kostenpflichtiger Unterbringung im Zimmer.
- Der Gast darf das Zimmer nicht an Dritte überlassen, auch wenn der bezahlte Zeitraum noch nicht abgelaufen ist.
- Nachtruhe gilt im Hotel von 22:00 bis 6:00 Uhr des Folgetages.
- Das Verhalten der Gäste und der Nutzer der Hoteldienstleistungen darf den ruhigen Aufenthalt anderer Hotelgäste nicht stören. Das Hotel kann einer Person, die gegen diese Regel verstößt, die weitere Leistungserbringung verweigern.
- Der Gast haftet materiell für von ihm oder seinen Besuchern schuldhaft verursachte Schäden und Zerstörungen an der Hotelausstattung und den technischen Einrichtungen.
- Aus Brandschutzgründen ist die Verwendung von Heizgeräten und anderen Elektrogeräten, die nicht zur Ausstattung der Räume gehören, in Hotelzimmern und sonstigen Räumen verboten. Dies gilt nicht für Ladegeräte und Netzteile von TV-, Audio- und Computergeräten.
- Aus Brandschutzgründen ist offenes Feuer jeder Art in Hotelzimmern und sonstigen Räumen verboten.
- Kinder unter 13 Jahren müssen sich während des gesamten Hotelaufenthalts unter ständiger Obhut und Aufsicht Erwachsener befinden. Für das Verhalten der Kinder und die von ihnen verursachten Schäden haften die gesetzlichen Betreuer.
- Beim Verlassen des Zimmers muss der Gast stets prüfen, ob die Tür verschlossen ist.
- Im gesamten Hotel, auch in den Zimmern, gilt ein absolutes Rauchverbot für Zigaretten und Tabakwaren. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot im Zimmer gilt als Zustimmung des mietenden Gastes zur Übernahme der Kosten für die Geruchsbeseitigung in Höhe von 300 zł.
- Das grundlose Auslösen des Feueralarms verpflichtet zur Zahlung einer Gebühr von 1000 zł.
- Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von vom Gast eingebrachten Sachen richtet sich nach Art. 846–849 des Zivilgesetzbuchs. Die Haftung ist beschränkt, wenn die Sachen nicht an der Rezeption zur Aufbewahrung hinterlegt werden. Das Hotel darf die Aufbewahrung von Geld, Wertpapieren und wertvollen Gegenständen, insbesondere Wertsachen sowie Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, ablehnen, wenn diese die Sicherheit gefährden, im Verhältnis zur Größe oder zum Standard des Hotels zu wertvoll sind oder zu viel Platz beanspruchen.
- Das Hotel erbringt seine Leistungen entsprechend seinem Standard. Bei Beanstandungen der Servicequalität wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit reagiert werden kann.
- Im Zimmer zurückgelassene persönliche Gegenstände werden auf Kosten des abreisenden Gastes an die von ihm angegebene Adresse geschickt. Liegt keine entsprechende Anweisung vor, bewahrt das Hotel die Gegenstände 3 Monate auf und übergibt sie anschließend für wohltätige oder öffentliche Zwecke.
- Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann das Hotel der betreffenden Person die weitere Leistungserbringung verweigern. Die Person muss den Forderungen des Hotelpersonals unverzüglich nachkommen, die bisherigen Leistungen bezahlen und für verursachte Schäden und Zerstörungen aufkommen.
- Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der bei einem früheren Aufenthalt grob gegen die Hausordnung verstoßen, Schäden am Eigentum des Hotels oder der Gäste verursacht oder den Hotelbetrieb anderweitig gestört hat.
- Verstößt das Verhalten des Gastes gegen die Hausordnung und führt es zu Beschwerden oder Ansprüchen anderer im Hotel angemeldeter Personen, können ihm die Kosten für die Erfüllung dieser Ansprüche berechnet werden.
- Das Hotel kann die ihm mitgeteilte Zahlungskarte des Gastes mit dem Betrag für im Hotel erworbene, vom Gast nicht bezahlte Leistungen oder Waren belasten. Der Gast stimmt dem durch Unterzeichnung der Meldescheinkarte zu. Ermächtigt der Gast das Hotel damit, seine Forderungen gemäß der geltenden Preisliste von der angegebenen Zahlungskarte einzuziehen.
HAUSORDNUNG DES SCHWIMMBAD- UND